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Schriftlich bestätigt – TEIL 4 – Es bleibt dabei: Forscher können keinen Nachweis für ein krankmachendes Virus erbringen

Wir kamensahen und schufen Gewissheit

… und haben unser Versprechen, die Schweizer von allen Maßnahmen zu erlösen, gehalten! Wissenschaftlich argumentierend gelang es uns zu beweisen, dass zu keiner Zeit ein Beleg für die Existenz von SARS-CoV-2 erbracht wurde, und selbstredend gilt dies auch für die Existenz aller weiteren behaupteten krankmachenden „Viren“, denn jegliche Erklärung stützt sich ausnahmslos auf die gleiche (nicht vorhandene) Basis.

Hand in Hand mit unserem kompetenten Rechtsanwalt Philipp Kruse (Zürich) gelang es uns auch, die beiden verbliebenen Instanzen, das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und dessen Corona-Task Force, und weiterhin die letzte Verteidigungsbastion der Schweiz, das NAVI in Genf, zu einer verbindlichen Aussage zu bringen.

Das Resultat: Die zuständigen Instanzen und Behörden konnten nicht anders als einzugestehen (sinngemäss): Wir haben weder einen Beweis für die Existenz eines krankmachendem SARS-CoV-2-Virus, noch verfügen wir über eine Dokumentation zu Kontrollexperimenten.

Bereits im Vorfeld gelang es Philipp Kruse vor dem Bundesgericht [1] eine eindeutige Aussage gerichtlich festzuhalten: